Protestaktionen zum 3.12.2005 » Gerichtsentscheide

1.12.2005

Widerspruch des AAKA zurückgewiesen

Gegen die Auflage der Stadt Karlsruhe, die Gegendemonstration auf den Kronenplatz zu verlegen, hatte das AAKA Widerspruch eingelegt. Diesen Widerspruch hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun mit hanebüchenen Begründungen abgewiesen.

Dem Urteil liegen unverschämte Behauptungen über die angebliche Gewaltbereitschaft des Bündnisses zugrunde, die in einem Schreiben der Stadt Karlsruhe vom 1.12. enthalten sind. In den beiden Kooperationsgesprächen und in der Presse-Erklärung vom 19.11. hat sich das Antifaschistische Aktionsbündnis von jeglichen Gewaltaufrufen distanziert.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat das Bündnis Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingelegt.

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28.11.2005

Verbot des Nazi-Aufmarsches aufgehoben

In einer Pressemitteilung hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Beschluss bekannt gegeben, das Verbot des Nazi-Aufmarsches durch die Stadt Karlsruhe aufzuheben.

Danach dürfen die Nazis in Karlsruhe am Bahnhof demonstrieren und es wurden ihnen angeblich strenge Auflagen gemacht:

Der Nazi-Aufmarsch darf nur am Bahnhofsvorplatz und nur zur Tageslichtzeit stattfinden. Weiter heißt es: "Auch hinsichtlich Bekleidung und äußerem Ablauf gelten strenge Einschränkungen".

Die mehrfachen Hinweise auf die angeblich strengen Auflagen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass den Nazis in der Hauptsache Recht gegeben wurde: der Nazi-Aufmarsch soll erlaubt werden.

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© Antifaschistisches Aktionsbündnis Karlsruhe