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Protestaktionen zum 3.12.2005 » Gerichtsentscheide
1.12.2005
Widerspruch des AAKA zurückgewiesen
Gegen die Auflage der Stadt Karlsruhe, die Gegendemonstration auf den
Kronenplatz zu verlegen, hatte das AAKA Widerspruch eingelegt. Diesen
Widerspruch hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun mit hanebüchenen
Begründungen abgewiesen.
Dem Urteil liegen unverschämte Behauptungen über die
angebliche Gewaltbereitschaft des Bündnisses zugrunde, die in einem
Schreiben der Stadt Karlsruhe vom 1.12. enthalten sind. In den beiden
Kooperationsgesprächen und in der Presse-Erklärung vom 19.11. hat
sich das Antifaschistische Aktionsbündnis von jeglichen Gewaltaufrufen
distanziert.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat das Bündnis
Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingelegt.
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28.11.2005
Verbot des Nazi-Aufmarsches aufgehoben
In einer Pressemitteilung hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe den
Beschluss bekannt gegeben, das Verbot des Nazi-Aufmarsches durch die Stadt
Karlsruhe aufzuheben.
Danach dürfen die Nazis in Karlsruhe am Bahnhof demonstrieren und es
wurden ihnen angeblich strenge Auflagen gemacht:
Der Nazi-Aufmarsch darf nur am Bahnhofsvorplatz und nur zur Tageslichtzeit
stattfinden. Weiter heißt es: "Auch hinsichtlich Bekleidung und
äußerem Ablauf gelten strenge Einschränkungen".
Die mehrfachen Hinweise auf die angeblich strengen Auflagen können nicht
darüber hinwegtäuschen, dass den Nazis in der Hauptsache Recht gegeben
wurde: der Nazi-Aufmarsch soll erlaubt werden.
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