13.8.2010

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Presseschau:

Widerstand gegen Nazi-Aufmarsch wächst

Die "BNN" berichtet vom wachsenden Widerstand gegen den Nazi-Aufmarsch und stellt im Kommentar fest: "Es geht um Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs - und damit um Volksverhetzung. Entsprechend eindeutig muss die Entscheidung ausfallen: So eine Veranstaltung darf es nicht geben."


BNN - Badische Neueste Nachrichten
12.8.2010
Tina Kampf

Widerstand gegen Nazi-Aufmarsch wächst

Der Widerstand gegen eine für den 21. August in Karlsruhe angekündigte Demonstration mit offenbar rechtsradikalem Hintergrund wächst. Das Bündnis "Weiße Rose", dem Gewerkschaften, Friedensfreunde, Antifaschisten und Vertreter von Parteien angehören, ruft dazu auf, "den angekündigten Nazi-Aufmarsch zum Todestag des Hitlerstellvertreters Rudolf Heß zu verhindern". (Siehe auch Kommentar.)

Ein Ziel, das auch die Stadtverwaltung verfolgt, die am Freitag darüber entscheiden will, ob die Kundgebung in der Innenstadt zugelassen wird oder nicht.

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Der Veranstalter hat offenbar zumindest die formalen Voraussetzungen der Anmeldung einer solchen Kundgebung, die den Plänen zufolge am Gottesauer Platz starten soll, erfüllt. Dabei gab er an, dass er mit 500 bis 700 Teilnehmern rechnet. In der Stadt wird für die Demonstration mit Flugblättern und Aufklebern geworben, die zum Teil auch an öffentlichen Gebäuden angebracht wurden.

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Die "Weiße Rose" kündigt hingegen für den Fall, dass die Demonstration stattfinden darf, für den gleichen Tag eine Mahnwache an, die um 10 Uhr vor der Lutherkirche beginnen soll. Anschließend will der Zusammenschluss eine Kundgebung am Durlacher Tor veranstalten. Unterstützt wird das Bündnis dabei vom Stadtjugendausschuss: "Rassismus und Ausländerfeindlichkeit dürfen keinen Raum finden und in keiner Weise toleriert werden", heißt es in einer Erklärung.

Kommentar: Ärgerlich

TINA KAMPF

Es spricht wenig dafür, dass am Samstag kommender Woche Neonazis in Karlsruhe aufmarschieren. Die Rechtslage ist eindeutig, Veranstaltungen dieser Art sind nicht zulässig, so hat es das in der Stadt ansässige oberste Gericht entschieden. Das wissen auch die Organisatoren - die wohl gerade deshalb in der Residenz des Rechts in die Offensive gehen wollen. Dass ihr Vorstoß Aussicht auf Erfolg hat, das dürften sie selbst kaum glauben. Zu offenkundig ist, dass es der Gruppe kaum um die Aufsichtspflicht der Arbeitnehmer gehen dürfte, wie es der Verweis auf Paragraf 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes glauben machen soll. Es geht um Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs - und damit um Volksverhetzung. Entsprechend eindeutig muss die Entscheidung ausfallen: So eine Veranstaltung darf es nicht geben. Bis dieser Satz fällt, werden wohl noch einige Tage vergehen. Es ist zu befürchten, dass ihn am Ende nicht nur die Verwaltung, sondern auch ein Gericht sprechen muss. Das ist den rechtsstaatlichen Bestimmungen geschuldet, die selbstverständlich auch in solchen Fällen eingehalten werden müssen - dabei jedoch den rechten Kreisen in die Hände spielen: Mit großer Wahrscheinlichkeit werden sie mit dem Versuch, eine Kundgebung abzuhalten, scheitern. Dennoch gelingt es ihnen schon allein mit der Ankündigung einer solchen Veranstaltung wieder einmal, auf sich aufmerksam zu machen. Sie sind im Gespräch und werden wahrgenommen. Das ist ärgerlich, aber kaum zu vermeiden. Solche Umtriebe zu verschweigen, wäre schließlich gefährlich. Insofern greift immer der gleiche Mechanismus, der den extremen Gruppen bewusst ist und von ihnen sicher gezielt genutzt wird. Die Provokation schafft Aufmerksamkeit - und führt in einem nächsten Schritt zum Glück doch auch immer wieder zu Widerstand gegen solche Aktionen und rechtes Gedankengut.

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