BNN - Badische Neueste Nachrichten
12.8.2010
Tina Kampf
Widerstand gegen Nazi-Aufmarsch wächst
Der Widerstand gegen eine für den 21. August in Karlsruhe
angekündigte Demonstration mit offenbar rechtsradikalem Hintergrund
wächst. Das Bündnis "Weiße Rose", dem Gewerkschaften,
Friedensfreunde, Antifaschisten und Vertreter von Parteien angehören, ruft
dazu auf, "den angekündigten Nazi-Aufmarsch zum Todestag des
Hitlerstellvertreters Rudolf Heß zu verhindern". (Siehe auch
Kommentar.)
Ein Ziel, das auch die Stadtverwaltung verfolgt, die am Freitag darüber
entscheiden will, ob die Kundgebung in der Innenstadt zugelassen wird oder
nicht.
[...]
Der Veranstalter hat offenbar zumindest die formalen Voraussetzungen der
Anmeldung einer solchen Kundgebung, die den Plänen zufolge am Gottesauer
Platz starten soll, erfüllt. Dabei gab er an, dass er mit 500 bis 700
Teilnehmern rechnet. In der Stadt wird für die Demonstration mit
Flugblättern und Aufklebern geworben, die zum Teil auch an
öffentlichen Gebäuden angebracht wurden.
[...]
Die "Weiße
Rose" kündigt hingegen für den Fall, dass die Demonstration
stattfinden darf, für den gleichen Tag eine Mahnwache an, die um 10 Uhr vor
der Lutherkirche beginnen soll. Anschließend will der Zusammenschluss eine
Kundgebung am Durlacher Tor veranstalten. Unterstützt wird das Bündnis
dabei vom Stadtjugendausschuss: "Rassismus und Ausländerfeindlichkeit
dürfen keinen Raum finden und in keiner Weise toleriert werden",
heißt es in einer Erklärung.
Kommentar: Ärgerlich
TINA KAMPF
Es spricht wenig dafür, dass am Samstag kommender Woche Neonazis in
Karlsruhe aufmarschieren. Die Rechtslage ist eindeutig, Veranstaltungen dieser
Art sind nicht zulässig, so hat es das in der Stadt ansässige oberste
Gericht entschieden. Das wissen auch die Organisatoren - die wohl gerade deshalb
in der Residenz des Rechts in die Offensive gehen wollen. Dass ihr Vorstoß
Aussicht auf Erfolg hat, das dürften sie selbst kaum glauben. Zu
offenkundig ist, dass es der Gruppe kaum um die Aufsichtspflicht der
Arbeitnehmer gehen dürfte, wie es der Verweis auf Paragraf 130 des
Ordnungswidrigkeitengesetzes glauben machen soll. Es geht um Paragraf 130 des
Strafgesetzbuchs - und damit um Volksverhetzung. Entsprechend eindeutig muss die
Entscheidung ausfallen: So eine Veranstaltung darf es nicht geben. Bis dieser
Satz fällt, werden wohl noch einige Tage vergehen. Es ist zu
befürchten, dass ihn am Ende nicht nur die Verwaltung, sondern auch ein
Gericht sprechen muss. Das ist den rechtsstaatlichen Bestimmungen geschuldet,
die selbstverständlich auch in solchen Fällen eingehalten werden
müssen - dabei jedoch den rechten Kreisen in die Hände spielen: Mit
großer Wahrscheinlichkeit werden sie mit dem Versuch, eine Kundgebung
abzuhalten, scheitern. Dennoch gelingt es ihnen schon allein mit der
Ankündigung einer solchen Veranstaltung wieder einmal, auf sich aufmerksam
zu machen. Sie sind im Gespräch und werden wahrgenommen. Das ist
ärgerlich, aber kaum zu vermeiden. Solche Umtriebe zu verschweigen,
wäre schließlich gefährlich. Insofern greift immer der gleiche
Mechanismus, der den extremen Gruppen bewusst ist und von ihnen sicher gezielt
genutzt wird. Die Provokation schafft Aufmerksamkeit - und führt in einem
nächsten Schritt zum Glück doch auch immer wieder zu Widerstand gegen
solche Aktionen und rechtes Gedankengut.
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