In einer Presseerklärung kritisiert die VVN-BdA Karlsruhe die
Tatenlosigkeit der Stadt Karlsruhe:
VVN-BdA Karlsruhe
5.8.2010
Aktion "Saubere Stadt" - Weg mit dem Nazi-Dreck!
Nazi-Aufmarsch verhindern!
"Bewusstsein schaffen, sensibilisieren, aufrütteln"
Mit diesem Motto der Aktion "Saubere Stadt" wurden Kinder der
Stadt Karlsruhe mobilisiert, um gegen die Stadtverschmutzung mit Hundekot,
Zigarettenkippen, Kaugummi, Imbissresten und Glasscherben vorzugehen. Die
Verschmutzung mit Nazi-Aufklebern wird offenbar von Seiten der Stadt weniger
wichtig genommen.
Für den 21. August ist ein Nazi-Gedenkmarsch für Hitlers
Stellvertreter Heß [...] in Karlsruhe angemeldet worden.
Silvia Schulze, Sprecherin der VVN-Bund der Antifaschisten (VVN-BdA),
erklärt dazu "Der Stadt ist bekannt, dass seit letzter Woche an vielen
Stellen für den Nazi-Aufmarsch aggressiv mit Flugblättern und
Aufklebern 'Trotz § 130 - Mord bleibt Mord' Werbung betrieben
wird und Gebäude von Nazi-Gegnern - zum Beispiel das DGB-Haus und die
Lutherkirche - verschandelt werden. Von Taten gegen diese Nazi-Hetze keine
Spur."
Ist es nicht gerade hier wichtig zu handeln und "Bewusstsein schaffen,
sensibilisieren, aufrütteln".
Die Stadt Karlsruhe will "Flagge gegen Rechts" zeigen.
- Warum tritt dann die Stadtspitze nicht sofort an die Öffentlichkeit
und erklärt, dass gegen die Anmelder des Nazi-Aufmarschs wegen der
Aufkleber vorgegangen und der Aufmarsch verboten wird.
- Warum schweigt die Stadt zur Nazi-Hetze anstatt die Bürgerinnen und
Bürger zum Protest aufzurufen?
- Warum stellt sie sich nicht demonstrativ hinter Betroffene der
Aufkleber-Hetzaktion. Nicht nur DGB und Lutherkirche sind betroffen,
sondern auch das Polizeipräsidium in der Gerwigstraße.
- Warum wird eine solche Verhöhnung geduldet?
Die antifaschistische Bewegung in Karlsruhe hat maßgeblich dazu
beigetragen, dass die Nazis seit 2003 in unserer Stadt keinen Fuß mehr auf
die Straße bekommen haben und das Nazi-Zentrum in Karlsruhe-Durlach
verhindert wurde.
Das Antifaschistische Aktionsbündnis Karlsruhe (AAKA) will auch diesen
Aufmarsch verhindern. Alle Demokratinnen und Demokraten - Jung und Alt - sind
aufgefordert, dabei zu helfen.
[...]
Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.
Die historische Antwort des Grundgesetzes in den Worten des
Oberverwaltungsgerichts Münster:
"Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und
Ausländerfeindlichkeit sind mit grundgesetzlichen Wertvorstellungen
unvereinbar. Sie lassen sich nicht als 'politisch unerwünscht' oder
'missliebig' bagatellisieren und wie jede andere Ausübung eines für
die Demokratie konstituierenden Freiheitsrechts einstufen."
VVN-BdA Karlsruhe